NFP 80: Abschlusskonferenz des Projekts «Schweizer Pandemiegouvernanz»

Eva Maria Belser (Universität Freiburg) begrüsst die Teilnehmenden der Abschlusskonferenz.
© Research project «Swiss pandemic governance»

An der Schlusskonferenz des Projekts «Schweizer Pandemiegouvernanz» diskutierten Wissenschaft und Politik Lehren aus der Covid-19-Pandemie sowie Vorschläge für eine verfassungsgestützte Krisenbewältigung.

Am 30. Januar 2026 lud das im Rahmen des NFP 80 durchgeführte Forschungsprojekt «Improving Swiss Pandemic Governance – How to Strengthen Democracy, Federalism and Human Rights Implementation in Times of Crisis (Schweizer Pandemiegouvernanz)» zu seiner Abschlusskonferenz in Freiburg. Ziel des Projekts ist es, den rechtlichen Rahmen des Pandemiemanagements zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge für die Krisenbewältigung in der Schweiz zu erarbeiten.

Bundeskanzler Viktor Rossi eröffnete die Konferenz mit persönlichen Überlegungen zur Covid-19-Krise und dazu, was es bedeutet, mit aufeinanderfolgenden Krisen umzugehen. Danach präsentierten die Forschenden um Prof. Eva Maria Belser, Prof. Andreas Stöckli und Prof. Bernhard Waldmann vom Institut für Föderalismus der Universität Freiburg die wichtigsten Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten in Form eines Entwurfs für eine Revision der Bundesverfassung zur Erhöhung der Krisenresilienz sowie eines Thesenpapiers.

Laut der Forschungsgruppe hat die Covid-19-Pandemie Mängel im verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen der Krisengouvernanz offenbart. Obwohl Bundesrat und Parlament im Zuge der Krisenaufarbeitung bereits mehrere Gesetze geändert haben, seien weitere Anpassungen erforderlich. Das Ziel müsse sein, Gesetze zu schaffen, die die Anwendung von Notrecht zur Ausnahme machen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass ein institutioneller Rahmen vorhanden ist, um die Grundsätze des politischen Systems (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus) zu wahren, selbst wenn Notrecht zur Bewältigung einer Krise erforderlich ist. Dafür sei eine Revision der Bundesverfassung notwendig.

Die Thesen wurden anschliessend in vier Rundtischgesprächen diskutiert. Diese wurden zusätzlich mit Inputs von Referentinnen und Referenten aus der Praxis angereichert. Dazu gehörten die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit, Anne Lévy, der Präsident der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), Werner Luginbühl, die stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz, Susanne Kuster, der Generalsekretär des Kantonsparlaments von Zürich, Moritz von Wyss und der Regierungspräsident des Kantons Graubünden, Martin Bühler. Die Forschungsgruppe wird die Erkenntnisse aus den Diskussionen und das wertvolle Feedback aus der Praxis in ihrem Schlussbericht reflektieren.